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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen innerhalb Österreichs die Sie bei uns (ob Online, Formular oder persönlich), smartfood – David Wadman (in Folge nur „smartfood“), vornehmen. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der folgenden Website abrufen und ausdrucken: www.smartfoodcatering.at.

§ 2 Vertragspartner/ Vertragsschluss

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Ihnen und smartfood abgeschlossenen Verträge. Sie erklären diese Bedingungen mit der Stellung eines Angebots bzw. mit Vertragsabschluss mit smartfood als zur ausschließlichen Vertragsgrundlage. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann für beide Seiten verpflichtend, wenn diese von smartfood schriftlich bestätigt werden.
  2. Mit Vertragsabschluss haben Sie die Möglichkeit aus den Produkten von smartfood zu wählen. Sofern Ihre Angebote nicht vollständig erfolgen, wird smartfood mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um Einzelheiten zu klären.
  3. smartfood wird Ihnen im Zuge der Bewerbung der eigenen Dienstleistungen Offerten unterbreiten. Die Waren- und Dienstleistungspräsentation stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Vertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Anbotslegung.
  4. Mit der Annahme des Angebots durch smartfood kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und smartfood zustande. Die Vertragssprache ist Deutsch, wahlweise auch Englisch.

§ 3 Leistungen

  1. smartfood liefert Speisen, Produkte und erbringt Cateringleistungen.
  2. smartfood ist verpflichtet die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Von der Leistungserbringung ist smartfood befreit, sofern nicht von smartfood zu vertretende Ereignisse eine Erbringung unmöglich machen (zB Naturkatastrophen, Streik, Stromstörungen am Ort des Caterings, etc).
  3. smartfood liefert Produkte in dafür vorgesehene Thermoboxen. Die Thermoboxen sind alleiniges Eigentum von smartfood und werden von smartfood wieder abgeholt. Bei Cateringleistungen stehen sämtliche Materialien und Gegenstände, mit Ausnahme der verzehrten oder erworbenen Lebensmittel, im alleinigen Eigentum von smartfood und werden nach der Cateringleistung von smartfood abgebaut und abgeholt.

§ 4 Gewährleistung /Ausschluss von Haftungen und Leistungen

  1. Reklamationen oder Mängelrügen haben unverzüglich zu erfolgen, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen. Da es sich um verderbliche Ware handelt, ist eine rasche Abwicklung von Mängeln unerlässlich.
  2. smartfood erbringt keine Leistungen im Zusammenhang mit der Einholung von Konzessionen oder Genehmigungen (zB Veranstaltungsgenehmigung). smartfood ist ausschließlich für Beibringen der eigenen Konzession verantwortlich.
  3. smartfood liefert Produkte in dafür vorgesehene Thermoboxen. Die gelieferten Speisen sind zum Lieferzeitpunkt warm bzw. kaltgestellt und werden unter Einhaltung der entsprechenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen zum sofortigen Verzehr übergeben. Ab Übergabe sind Sie für die weitere Behandlung verantwortlich. Sofern es sich um Cateringleistungen von smartfood handelt, ist smartfood bis zur Beendigung der Cateringleistungen verantwortlich.
  4. smartfood kennzeichnet und stellt sämtliche Allergeninformationen zur Verfügung. Es obliegt Ihrer Verantwortung diese Informationen an Dritte weiterzugeben.
  5. smartfood haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. smartfood haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen. Dieser Ausschluss gilt nicht sofern Sie Verbraucher sind und es sich um Personenschäden handelt.

§ 5 Zeitpunkt / Laufzeit / Storno

  1. Der Zeitpunkt für Cateringleistungen richtet sich nach der gesonderten Vereinbarung. Essenslieferungen werden an Werktagen von Mo bis Freitag zur Mittagszeit geliefert, sofern keine gesonderte Vereinbarung erfolgt.
  2. Die Bestellung von Lebensmittel erfolgt über einen unbefristeten Zeitraum. Das Vertragsverhältnis kann jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsletzten von beiden Seiten aufgekündigt werden. Die Berechtigung zur Aufkündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
  3. Bestellung von Cateringleistungen und Lieferleistungen können binnen einer Frist von 7 Tagen vor Leistungserbringung oder erstmaliger Lieferung kostenfrei storniert werden. Spätere Stornierungen bleiben unberücksichtigt und verpflichten zur Vertragserfüllung.

§ 6 Preise/Zahlungsbedingungen

  1. Die Preislisten für Angebote von smartfood werden gesondert bekannt gegeben. Vor Bestellung erhalten Sie eine exakte Aufstellung der Preise. Die Preise richten sich nach der Anzahl der Personen, sowie nach Art und Exklusivität der bestellten Lebensmittel. Preise können jederzeit angefragt werden.
  2. Sofern keine gesonderte Vereinbarung erfolgt, sind sämtliche Zahlungen 7 Tage (einlangend) vor Leistungserbringungen zu leisten.
  3. Zahlungen haben ausschließlich auf das in der von smartfood übermittelten Rechnung genannte Konto zu erfolgen.

§ 7 Schlussbestimmung

  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.